Kosten

 

 

Klinisch-psychologische und neuropsychologische Diagnostik

Ich bin beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherung als Wahlpsychologin geführt. Mit einer ärztlichen Überweisung können Patienten bei Wahlpsychologen klinisch-psychologische oder neuropsychologische Diagnostik in Anspruch nehmen. Hierbei bekommt der Patient bis zu 80% des Kassentarifs von der Krankenkasse rückerstattet. Das Privathonorar wird direkt mit dem Patienten abgerechnet, dem nach Vorlage der Honorarnote 80% des entsprechenden Kassentarifs von der Krankenkasse rückerstattet werden.

 

Die klinisch-neuropsychologische/ klinisch-psychologische Diagnostik variiert je nach Zielsetzung in ihrem Umfang und wird Ihnen vorher transparent dargelegt. Stundenhonorar, Befunderstellung jeweils 100€.

 

Direkt überweisen können: Fachärzte für Neurologie, Psychiatrie, Innere Medizin, Kinderheilkunde.

Bei Überweisungen von Fachärzten anderer Fachrichtungen, praktischen Ärzten, Wahlärzten und Psychotherapeuten ist eine chefarztpflichtig Bewilligung einzuholen.

Psychotherapie - Verhaltenstherapie

Für eine Psychotherapieeinheit (50 Minuten) werden 102€ geltend gemacht.

 

Es besteht die Möglichkeit eines Kostenzuschusses durch die Krankenkasse. Dazu wird eine ärztliche Untersuchungsbestätigung ab der 2. Therapieeinheit benötigt. Je nach Krankenkasse wird ein Anteil pro Therapieeinheit als Kostenzuschuss rückerstattet - ÖGK 33,70€, SVS -Landwirte 50€, SVS - Selbstständige: 45€, BVAEB 50,20€

 

Die ersten 10 Stunden sind bewilligungsfrei. Ab der 11. Therapieeinheit wird ein Antrag zur Bewilligung von weiteren Therapiestunden mit Kostenzuschuss bei Ihrer Krankenkasse gestellt.

 Zur Abrechnung schicken Sie die Originalhonorarnote mit der Einzahlungsbestätigung und der ärztlichen Bestätigung an die Krankenkasse.

 

Neuropsychologische/ klinisch-psychologische Behandlung

Seit 01.01.2024 besteht die Möglichkeit eines Kostenzuschusses der Krankenkasse für klinisch-psychologische Behandlung zu erhalten. Dazu wird eine ärztliche Untersuchungsbestätigung ab der 2. Einheit benötigt. Je nach Krankenkasse wird ein Anteil pro Therapieeinheit als Kostenzuschuss rückerstattet - ÖGK 33,70€, SVS -Landwirte 50€, SVS - Selbstständige: 45€, BVAEB 50,20€

 

Die ersten 10 Stunden sind bewilligungsfrei. Ab der 11. Therapieeinheit wird ein Antrag zur Bewilligung von weiteren Therapiestunden mit Kostenzuschuss bei Ihrer Krankenkasse gestellt.

 Zur Abrechnung schicken Sie die Originalhonorarnote mit der Einzahlungsbestätigung und der ärztlichen Bestätigung an die Krankenkasse.

 

Honorar von 102€ pro Einheit (50 Minuten).